Rechtschutzversicherung
Die korrekten Deutschen sind ein Volk, das gerne unsere Gerichte belastet. Ob
es darum geht, dass der Nachbar mit seinem Baum ein paar Zentimeter über
unseren Gartenzaun hängt, ob wir uns von der dritten Frau scheiden wollen
oder ob wir unseren Chef verklagen wollen, weil der uns zu Überstunden verdonnert.
Solche Prozesse kosten Geld, viel Geld und leider nicht nur das, sondern auch
eine Unmenge an Zeit. Oft dauert es Jahre, bis eine Angelegenheit vor Gericht
geklärt wurde. Grund dafür ist die restlose Überlastung der deutschen
Justiz.
Mit Hilfe einer Rechtschutzversicherung können Sie sich die enormen Kosten
vom Einschalten eines Rechtsanwaltes bis hin zur Klage sparen. Aber Achtung: Solche
Versicherungen müssen gut unter die Lupe genommen werden. Nicht immer sind
alle Arten von juristischen Problemen abgedeckte. Selten wird beispielsweise bei
Familienangelegenheiten gezahlt. Bevor Sie also einen Anwalt mit Ihrer Angelegenheit
beauftragen, klären Sie mit der Versicherung ob sie in diesem Fall auch wirklich
zahlt. Oft bekommen Sie dann auch Empfehlungen von Anwälten in ihrer Nähe,
die auf entsprechendes Recht spezialisiert sind.
Für die Versicherer lohnt sich das Geschäft mit den Rechtschutzversicherungen
ganz besonders. Sie haben ca. 2,8 Milliarden Einnahmen und nur 2 Milliarden Ausgaben.
In der folgenden Tabelle, haben wir beispielhaft vier Streitwerte aufgeführt,
um Ihnen zu zeigen, wie hoch die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten sind.
Streitwert 1. Instanz in EUR 1. + 2. Instanz in EUR 1., 2. + 3. Instanz in EUR
900 EUR 645,40 1.459,23 erst ab 30.000 möglich
10.000 EUR 4.028,56 9.192,50 erst ab 30.000 möglich
50.000 EUR 8.706,16 19.833,91 28.760,22
500.000 EUR 29.778,16 66.456,67 96.862,14
Zur Berechnung der Kosten wurden drei Arten von Durchschnittkosten gewählt
und zusammengefasst.
In der Bundesrepublik drehen sich die Rechtsstreite um drei Dinge, die fast jeder
Bundesbürger besitzt. Zum einen Autos, Arbeitsverhältnisse und Wohnbesitz.
Somit ist ein Großteil der Bundesbürger überdurchschnittlich gefährdet,
in einen Rechtstreit zu geraten. Für all diese ist eine Rechtsschutzversicherung
empfehlenswert. Nicht nötig ist sie somit für Schüler, Studenten,
Rentner und Personen ohne Fahrzeug.
Eine stichfeste Empfehlung für wen die Rechtschutzversicherung nötig
ist und für wen nicht, ist aber nur schwer abzugeben, da nie absehbar ist,
wie sich Streitigkeiten ohne Rechtsmittel lösen lassen.
Gezahlt wird von der Versicherung grundsätzlich immer, wenn der Versicherte
von seinem recht der Justiznutzung gebrauch macht. Dabei werde allen Kosten übernommen.
Von den Anwaltskosten über Prozesskosten, Gutachtenkosten und auch Kosten
der Niederlage eines Rechtsstreites.
Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen, wo Rechtschutzversicherungen
nicht zahlen. So gilt bei ALLE Versicherern, dass Sie nicht bei Familienstreitigkeiten
zahlen, genauso wenig wie bei Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Handwerkern
und bei vorsätzlich begangenen Straftaten wie Beleidigungen.
Früher war es noch so, das der Anwalt die Klage als ausreichend aussichtsvoll
einschätzen musste. Mittlerweile prüfen viele Gesellschaften selbst
und zahlen nur dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Wird abgelehnt bleibt oft
nur noch die günstige Variante des Schiedsverfahrens.
Sollten Sie in einen Rechtsstreit geraten und keine Versicherung haben, bringt
es nichts noch schnell eine abzuschließen, um den Fall darüber laufen
zu lassen. Versicherungen zahlen nur bei Streitigkeiten, die frühestens drei
Monate nach Abschluss der Versicherung auftreten.
Arbeitsangelegenheiten, die rechtlich geklärt werden müssen, sind teuer.
Vor dem Arbeitsgericht zahl nämlich jeder selber seine Kosten. Unabhängig
des Prozessausgangs. Nur Beamte oder durch Gewerkschaften geschützte Arbeitnehmer
können sich zurücklehnen, da Sie automatisch versichert sind. Alle anderen
müssen sich vorsorglich absichern.
Bei allen anderen Streitigkeiten gilt, dass der Verlierer sämtliche Kosten
tragen muss. Dennoch muss der Kläger alle Kosten zunächst vorschießen.
Anwälte wollen oft auch vor Gerichtsklagen Geld sehen. Deshalb ist auch für
die, die Recht bekommen eine Rechtschutzversicherung sinnvoll.
Auf vielen anderen Wegen lassen sich aber Kosten sparen. Eine Selbstbeteiligung
ist trotzdem keine gute Idee. Sie wird nämlich bei jedem Streitfall fällig.
Müssen Sie sich nach einem Unfall beispielsweise mit dem Unfallverursacher,
dem Krankenhaus und der Feuerwehr über Kosten streiten, wird die Selbstbeteiligung
dreimal berechnet.
Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter übernehmen Mieterverbände oft die
Kosten, wenn sie der Meinung sind das die Klage gerechtfertigt ist. Auch Gewerkschaftsmitglieder
müssen sich keine Gedanken um Kosten bei Arbeitsstreitigkeiten machen, Gewerkschaften
zahlen auch hier im Prozessfall.
Eine kleine Rechtschutzversicherung beinhaltet auch die Haftpflichtversicherung.
Sie prüft ob fremde Ansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind und wehrt
diese gegebenenfalls ab.
Eine weitere Möglichkeit sind Prozessfinanzierer. Sie übernehmen alle
Kosten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Allerdings müssen Sie einen hohen
Prozentanteil der erzielten Summe abgeben. Teilweise bis zu 50 %. Solche Prozessfinanzierer
sind unter anderem die drei deutschen Marktführer:
Acivo (Telefon: 0341/497220)
Foris (Telefon: 030/8048640)
Rima (Telefon: 040/45000304)
Einen guten Anwalt finden 50 % aller Suchenden über Empfehlungen. Dies ist
ein guter Weg, da so Erfahrungen weitergegeben werde. Sie sollten bei Ihrer Angelegenheit
aber auch darauf achten, dass Sie einen spezialisierten Fachanwalt wählen.
An Fachanwälte werden viele Erwartungen gestellt, bevor sie sich so nennen
dürfen. Sie müssen viele Lehrkurse besuchen und auch eine gewisse Anzahl
von Verfahren in dem entsprechenden Bereich geführt haben.
Hilfe bei der Anwaltssuche finden Sie auch bei:
· Anwaltskammern
· Bund der deutschen Fachanwälte
· Deutscher Anwaltsverein
· Anwalt-Suchservice ASS
· Deutscher Anwaltsuchdienst
Wie viel ein Anwalt kosten darf, ist gesetzlich in der Anwaltsgebührenverordnung
festgelegt.
Rechtschutzversicherungen die mindestens ein Jahr laufen, können zum Jahresende
mit einer Kündigungsfrist von drei Monten gekündigt werden. Eine Kündigung
zum Ablauf des Jahres ist auch empfehlenswert, das Beiträge die im Voraus
gezahlt wurden, von Versicherungen nicht zurückgezahlt werden müssen.
Gekündigt werden darf nach gesetzlichen Regeln auch, wenn die Beiträge
ansteigen (innerhalb eine Monats), wenn eine Versicherungsleistung entfällt
(innerhalb eines Monats) oder wenn ein Schadensfall abgeschlossen wurde (sofort).
Im letzteren Fall ist auch die Versicherung zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
Beim Fall der Beitragserhöhung muss diese bei Versicherungen, die bis 1994
abgeschlossen wurden sind, mindestens 5 % betragen. Nach 1994 sind Kündigungen
bei jeder Erhöhungssumme möglich.
Taucht nach Kündigung innerhalb von drei Monaten noch eine Streitigkeit auf,
die ihren Ursprung während der Versicherungslaufzeit hat, muss die Versicherung
für die Kosten noch aufkommen.
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