Rechtschutzversicherung

Die korrekten Deutschen sind ein Volk, das gerne unsere Gerichte belastet. Ob es darum geht, dass der Nachbar mit seinem Baum ein paar Zentimeter über unseren Gartenzaun hängt, ob wir uns von der dritten Frau scheiden wollen oder ob wir unseren Chef verklagen wollen, weil der uns zu Überstunden verdonnert. Solche Prozesse kosten Geld, viel Geld und leider nicht nur das, sondern auch eine Unmenge an Zeit. Oft dauert es Jahre, bis eine Angelegenheit vor Gericht geklärt wurde. Grund dafür ist die restlose Überlastung der deutschen Justiz. Mit Hilfe einer Rechtschutzversicherung können Sie sich die enormen Kosten vom Einschalten eines Rechtsanwaltes bis hin zur Klage sparen. Aber Achtung: Solche Versicherungen müssen gut unter die Lupe genommen werden. Nicht immer sind alle Arten von juristischen Problemen abgedeckte. Selten wird beispielsweise bei Familienangelegenheiten gezahlt. Bevor Sie also einen Anwalt mit Ihrer Angelegenheit beauftragen, klären Sie mit der Versicherung ob sie in diesem Fall auch wirklich zahlt. Oft bekommen Sie dann auch Empfehlungen von Anwälten in ihrer Nähe, die auf entsprechendes Recht spezialisiert sind.

Für die Versicherer lohnt sich das Geschäft mit den Rechtschutzversicherungen ganz besonders. Sie haben ca. 2,8 Milliarden Einnahmen und nur 2 Milliarden Ausgaben. In der folgenden Tabelle, haben wir beispielhaft vier Streitwerte aufgeführt, um Ihnen zu zeigen, wie hoch die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten sind.


Streitwert 1. Instanz in EUR 1. + 2. Instanz in EUR 1., 2. + 3. Instanz in EUR
900 EUR 645,40 1.459,23 erst ab 30.000 möglich
10.000 EUR 4.028,56 9.192,50 erst ab 30.000 möglich
50.000 EUR 8.706,16 19.833,91 28.760,22
500.000 EUR 29.778,16 66.456,67 96.862,14


Zur Berechnung der Kosten wurden drei Arten von Durchschnittkosten gewählt und zusammengefasst.

In der Bundesrepublik drehen sich die Rechtsstreite um drei Dinge, die fast jeder Bundesbürger besitzt. Zum einen Autos, Arbeitsverhältnisse und Wohnbesitz. Somit ist ein Großteil der Bundesbürger überdurchschnittlich gefährdet, in einen Rechtstreit zu geraten. Für all diese ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Nicht nötig ist sie somit für Schüler, Studenten, Rentner und Personen ohne Fahrzeug.

Eine stichfeste Empfehlung für wen die Rechtschutzversicherung nötig ist und für wen nicht, ist aber nur schwer abzugeben, da nie absehbar ist, wie sich Streitigkeiten ohne Rechtsmittel lösen lassen.

Gezahlt wird von der Versicherung grundsätzlich immer, wenn der Versicherte von seinem recht der Justiznutzung gebrauch macht. Dabei werde allen Kosten übernommen. Von den Anwaltskosten über Prozesskosten, Gutachtenkosten und auch Kosten der Niederlage eines Rechtsstreites.

Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen, wo Rechtschutzversicherungen nicht zahlen. So gilt bei ALLE Versicherern, dass Sie nicht bei Familienstreitigkeiten zahlen, genauso wenig wie bei Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Handwerkern und bei vorsätzlich begangenen Straftaten wie Beleidigungen.

Früher war es noch so, das der Anwalt die Klage als ausreichend aussichtsvoll einschätzen musste. Mittlerweile prüfen viele Gesellschaften selbst und zahlen nur dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Wird abgelehnt bleibt oft nur noch die günstige Variante des Schiedsverfahrens.

Sollten Sie in einen Rechtsstreit geraten und keine Versicherung haben, bringt es nichts noch schnell eine abzuschließen, um den Fall darüber laufen zu lassen. Versicherungen zahlen nur bei Streitigkeiten, die frühestens drei Monate nach Abschluss der Versicherung auftreten.

Arbeitsangelegenheiten, die rechtlich geklärt werden müssen, sind teuer. Vor dem Arbeitsgericht zahl nämlich jeder selber seine Kosten. Unabhängig des Prozessausgangs. Nur Beamte oder durch Gewerkschaften geschützte Arbeitnehmer können sich zurücklehnen, da Sie automatisch versichert sind. Alle anderen müssen sich vorsorglich absichern.

Bei allen anderen Streitigkeiten gilt, dass der Verlierer sämtliche Kosten tragen muss. Dennoch muss der Kläger alle Kosten zunächst vorschießen. Anwälte wollen oft auch vor Gerichtsklagen Geld sehen. Deshalb ist auch für die, die Recht bekommen eine Rechtschutzversicherung sinnvoll.

Auf vielen anderen Wegen lassen sich aber Kosten sparen. Eine Selbstbeteiligung ist trotzdem keine gute Idee. Sie wird nämlich bei jedem Streitfall fällig. Müssen Sie sich nach einem Unfall beispielsweise mit dem Unfallverursacher, dem Krankenhaus und der Feuerwehr über Kosten streiten, wird die Selbstbeteiligung dreimal berechnet.

Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter übernehmen Mieterverbände oft die Kosten, wenn sie der Meinung sind das die Klage gerechtfertigt ist. Auch Gewerkschaftsmitglieder müssen sich keine Gedanken um Kosten bei Arbeitsstreitigkeiten machen, Gewerkschaften zahlen auch hier im Prozessfall.

Eine kleine Rechtschutzversicherung beinhaltet auch die Haftpflichtversicherung. Sie prüft ob fremde Ansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind und wehrt diese gegebenenfalls ab.

Eine weitere Möglichkeit sind Prozessfinanzierer. Sie übernehmen alle Kosten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Allerdings müssen Sie einen hohen Prozentanteil der erzielten Summe abgeben. Teilweise bis zu 50 %. Solche Prozessfinanzierer sind unter anderem die drei deutschen Marktführer:

Acivo (Telefon: 0341/497220)
Foris (Telefon: 030/8048640)
Rima (Telefon: 040/45000304)


Einen guten Anwalt finden 50 % aller Suchenden über Empfehlungen. Dies ist ein guter Weg, da so Erfahrungen weitergegeben werde. Sie sollten bei Ihrer Angelegenheit aber auch darauf achten, dass Sie einen spezialisierten Fachanwalt wählen. An Fachanwälte werden viele Erwartungen gestellt, bevor sie sich so nennen dürfen. Sie müssen viele Lehrkurse besuchen und auch eine gewisse Anzahl von Verfahren in dem entsprechenden Bereich geführt haben.

Hilfe bei der Anwaltssuche finden Sie auch bei:

· Anwaltskammern
· Bund der deutschen Fachanwälte
· Deutscher Anwaltsverein
· Anwalt-Suchservice ASS
· Deutscher Anwaltsuchdienst


Wie viel ein Anwalt kosten darf, ist gesetzlich in der Anwaltsgebührenverordnung festgelegt.

Rechtschutzversicherungen die mindestens ein Jahr laufen, können zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monten gekündigt werden. Eine Kündigung zum Ablauf des Jahres ist auch empfehlenswert, das Beiträge die im Voraus gezahlt wurden, von Versicherungen nicht zurückgezahlt werden müssen.

Gekündigt werden darf nach gesetzlichen Regeln auch, wenn die Beiträge ansteigen (innerhalb eine Monats), wenn eine Versicherungsleistung entfällt (innerhalb eines Monats) oder wenn ein Schadensfall abgeschlossen wurde (sofort). Im letzteren Fall ist auch die Versicherung zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

Beim Fall der Beitragserhöhung muss diese bei Versicherungen, die bis 1994 abgeschlossen wurden sind, mindestens 5 % betragen. Nach 1994 sind Kündigungen bei jeder Erhöhungssumme möglich.

Taucht nach Kündigung innerhalb von drei Monaten noch eine Streitigkeit auf, die ihren Ursprung während der Versicherungslaufzeit hat, muss die Versicherung für die Kosten noch aufkommen.

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